Rechtsprechung
LSG Schleswig-Holstein, 23.10.2017 - L 3 AR 29/17 AS ER |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Interessenabwägung bei der gerichtlichen Entscheidung im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes bei beantragter Aussetzung der Vollstreckung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung einer erstinstanzlichen Entscheidung; Ermessensentscheidung des Vorsitzenden; Interessenabwägung; Nicht zu ersetzende Nachteile durch die konkrete Vollstreckungssituation
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
SGG § 199
Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung einer erstinstanzlichen Entscheidung - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Itzehoe, 13.10.2017 - S 2 AS 47/17
- LSG Schleswig-Holstein, 23.10.2017 - L 3 AR 29/17 AS ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.10.2017 - L 3 AR 29/17
Es kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass ein Aussetzungsantrag des - ggf. vorläufig - zu Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II verurteilten Grundsicherungsträgers im Verfahren nach § 199 Abs. 2 SGG nur in seltenen Fällen Erfolg haben wird, weil die besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Rechtsschutz im Eilverfahren zu beachten sind (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 8. Februar 2006, L 10 AS 17/06 ER [ juris]; zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05 [juris]). - BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 12/13 R
Überlanges Gerichtsverfahren - unangemessene Verfahrensdauer - Zwölfmonatsregel - …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.10.2017 - L 3 AR 29/17
Das Abwarten auf eine entscheidungserhebliche Leitentscheidung gilt als sog. aktive Bearbeitungszeit mit der Folge, dass ein Verfahren trotz einer Verfahrenslaufzeit von 2 Jahren und 7 Monaten, regelmäßiger Wiedervorlagen zu Verfahrensbeginn und nachfolgender Verfügung ins Sitzungsfach keine gerichtliche Inaktivität feststellbar ist (Anschluss an BSG, Urteil vom 3. September 2014 - B 10 ÜG 12/13 R -, Rn. 47). - BVerwG, 20.02.2018 - 5 B 13.17
Faktische Aussetzung eines Parallelverfahrens und überlange Verfahrensdauer
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.10.2017 - L 3 AR 29/17
Das Abwarten auf eine Leitentscheidung kann dabei auch ohne förmliche Aussetzung oder einen Ruhensbeschluss vom Gestaltungsspielraum des Gerichts gedeckt sein, wenn für das Entschädigungsgericht hinreichend erkennbar ist, dass das Gericht auf eine Leitentscheidung gewartet und das Verfahren aus diesem Grund nicht gefördert hat (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 5 B 13/17 D -, Rn. 6, juris). - LSG Bayern, 08.02.2006 - L 10 AS 17/06
Erlass einstweiliger Anordnungen gemäß § 199 Abs. 2 SGG in Eilverfahren nach dem …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.10.2017 - L 3 AR 29/17
Es kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass ein Aussetzungsantrag des - ggf. vorläufig - zu Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II verurteilten Grundsicherungsträgers im Verfahren nach § 199 Abs. 2 SGG nur in seltenen Fällen Erfolg haben wird, weil die besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Rechtsschutz im Eilverfahren zu beachten sind (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 8. Februar 2006, L 10 AS 17/06 ER [ juris]; zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05 [juris]).